Arbeitssuche-Visum Österreich 2026: Voraussetzungen und Punkte
Verfasst von
Azra Mehanic
Founder, Move to Austria
Geprüft von
Azra Mehanic
Editorial and source review · 22. Juli 2026
Wer das sechsmonatige Arbeitssuche-Visum nutzen kann, wie die 70-Punkte-Prüfung funktioniert und was nach einem passenden Jobangebot geschieht.
Für wen das Arbeitssuche-Visum bestimmt ist
Das österreichische Arbeitssuche-Visum ist ein sechs Monate gültiges Visum D für Drittstaatsangehörige, die als besonders Hochqualifizierte gelten und noch kein passendes österreichisches Jobangebot haben. Es ist kein allgemeines Visum für alle Arbeitsuchenden. Mindestens 70 von 100 Punkten sind erforderlich. EU-/EWR-Bürger und Schweizer nutzen diesen Weg wegen ihrer Freizügigkeitsrechte nicht.
So funktioniert die 70-Punkte-Prüfung
Punkte können unter anderem für Hochschulbildung, MINT-Studium, Doktorat oder Habilitation, bestimmte Führungserfahrung, Forschung, Patente, anerkannte Auszeichnungen, Berufserfahrung, Sprachen, Alter und ein Studium in Österreich vergeben werden. Für jede Kategorie gelten Höchstwerte. Der Online-Rechner ist nur eine Orientierung; das Arbeitsmarktservice (AMS) prüft die Nachweise und bewertet die Punkte verbindlich.
Antrag und Nachweise
Der Antrag wird persönlich bei der zuständigen österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatstaat oder Staat des rechtmäßigen Aufenthalts gestellt. Benötigt werden unter anderem Reisepass, aktuelles Foto, Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft sowie Belege für jeden beanspruchten Punkt. Nicht deutsch- oder englischsprachige Dokumente brauchen Übersetzungen; beglaubigte Fassungen können verlangt werden. Die offizielle Seite nennt derzeit 195 € Visumgebühr.
Was das Visum erlaubt
Das Visum ermöglicht sechs Monate Arbeitssuche, gewährt aber keine uneingeschränkte Beschäftigung. Bei einem verbindlichen, qualifikationsgerechten Angebot kann während der Gültigkeit eine Rot-Weiß-Rot-Karte für besonders Hochqualifizierte beantragt werden. Ohne passenden Job muss Österreich nach Ablauf verlassen werden. Laut Bundes-FAQ ist ein neuer Antrag erst nach zwölf Monaten möglich.
Sicher vorbereiten
Ordnen Sie jedem Punkt einen belastbaren Nachweis zu, bevor Sie Übersetzungen oder Reisen bezahlen. Prüfen Sie zusätzlich, ob der Zielberuf reglementiert ist, denn ein Aufenthaltstitel ersetzt keine Berufsanerkennung. Planen Sie realistische Arbeitgeber und Stellen, die tatsächlich zu Ihrer Qualifikation passen. Über die Punkte, das Visum und den Aufenthaltstitel entscheiden ausschließlich die Behörden.
Hilfreiche Ressourcen
Offizielle Quellen
Anforderungen und Gebühren können sich ändern. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde.