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    Aufenthaltsbewilligung Student Österreich 2026: Leitfaden
    Einwanderung25. Juli 2026Aktualisiert: 25. Juli 20265 min Lesezeit

    Aufenthaltsbewilligung Student Österreich 2026: Leitfaden

    Verfasst von

    Azra Mehanic

    Founder, Move to Austria

    Geprüft von

    Azra Mehanic

    Editorial and source review · 25. Juli 2026

    Offizielle Unterhaltsbeträge 2026, Zulassung, Dokumente, Antrag, Arbeitsrecht, Verlängerung und Jobsuche nach dem Abschluss.

    Für wen die Aufenthaltsbewilligung Student gilt

    Die befristete Aufenthaltsbewilligung Student richtet sich vor allem an Drittstaatsangehörige mit Zulassung zu einem geeigneten Studium an Universität, Fachhochschule, akkreditierter Privatuniversität oder Pädagogischer Hochschule. Bestimmte Universitätslehrgänge müssen mindestens 40 ECTS umfassen und dürfen nicht ausschließlich Sprachvermittlung sein. Die Zulassung ersetzt das Aufenthaltsverfahren nicht.

    Wo und wie der Antrag gestellt wird

    Erstanträge werden grundsätzlich bei der zuständigen österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Ausland gestellt. Visumfrei einreisende Personen können unter bestimmten Voraussetzungen während des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich beantragen; dadurch wird der erlaubte Aufenthalt jedoch nicht verlängert und eine Bewilligung nicht garantiert. Beantragen Sie frühzeitig nach der Checkliste der zuständigen Stelle.

    Unterhalt, Versicherung und Dokumente 2026

    Das Bundesmigrationsportal nennt ab 1. Januar 2026 für Studierende monatlich 722,58 € unter 24 Jahren und 1.308,39 € ab 24 Jahren. Unterkunftskosten fließen weiterhin in die Unterhaltsberechnung ein. Erforderlich sind außerdem eine in Österreich leistungspflichtige Krankenversicherung für alle Risiken sowie Reisepass, Foto, Zulassung und die fallspezifischen Personenstands- und Finanznachweise.

    Arbeiten während des Studiums

    Drittstaatsstudierende benötigen auch für geringfügige Beschäftigung eine Beschäftigungsbewilligung. Der künftige Arbeitgeber, nicht der Studierende, beantragt sie beim Arbeitsmarktservice. Bis zu 20 Wochenstunden können ohne Arbeitsmarktprüfung bewilligt werden, sofern die Arbeit den primären Aufenthaltszweck Studium nicht beeinträchtigt. Beginnen Sie erst nach Vorliegen der erforderlichen Bewilligung.

    Verlängerung und Möglichkeit nach dem Abschluss

    Für die Verlängerung ist neben den fortbestehenden Aufenthaltsvoraussetzungen ein Studienerfolg oder Fortschritt nachzuweisen. Nach erfolgreichem Abschluss eines geeigneten österreichischen Studiums kann einmalig eine Verlängerung um zwölf Monate zur Arbeitsuche oder Unternehmensgründung beantragt werden. Der spätere Wechsel zur Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein eigenes Verfahren und nicht automatisch.

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