Österreichische Staatsbürgerschaft 2026: Voraussetzungen und Wege
Verfasst von
Azra Mehanic
Founder, Move to Austria
Geprüft von
Azra Mehanic
Editorial and source review · 25. Juli 2026
Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen, unterschiedliche Aufenthaltszeiten, Einkommensnachweis, Deutsch, Staatsbürgerschaftstest und Doppelstaatsbürgerschaft.
Staatsbürgerschaft ist ein eigenes Verfahren
Die österreichische Staatsbürgerschaft entsteht nicht automatisch, nur weil jemand zehn Jahre in Österreich gelebt hat. Eine Einbürgerung setzt Antrag, allgemeine gesetzliche Voraussetzungen und die Aufenthaltsdauer des passenden Weges voraus. Offizielle Wege umfassen eine vorzeitige Verleihung nach sechs Jahren, die Verleihung nach zehn Jahren sowie weitere Möglichkeiten mit längeren Zeiträumen und eigenen Kriterien.
Allgemeine Integritäts- und Aufenthaltsbedingungen
Zu den allgemeinen Voraussetzungen zählen ein einwandfreies Verhalten, keine maßgeblichen Verurteilungen oder schwerwiegenden wiederholten Verwaltungsübertretungen, keine aufenthaltsrechtlichen Hindernisse und keine Gefährdung von Frieden, Ordnung oder Sicherheit. Die Behörde prüft die gesamte persönliche Situation. Die reine Aufenthaltsdauer ersetzt keine dieser zusätzlichen Bedingungen.
Das Einkommen wird über mehrere Jahre geprüft
Grundsätzlich sind feste und regelmäßige eigene Einkünfte aus Arbeit, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen für durchschnittlich 36 Monate innerhalb der letzten sechs Jahre nachzuweisen. Die letzten sechs geltend gemachten Monate müssen unmittelbar vor dem Antrag liegen. Sammeln Sie daher Lohn-, Steuer-, Versicherungs- und Wohnkostenbelege lückenlos.
Deutsch, Staatskunde und bisherige Staatsangehörigkeit
Grundsätzlich sind Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes nachzuweisen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Österreich verlangt im Regelfall auch das Ausscheiden aus der bisherigen Staatsangehörigkeit. Doppelstaatsbürgerschaft ist daher grundsätzlich die Ausnahme; besondere Fälle, etwa bei Geburt, bestehen.
Antrag bei der richtigen Landesbehörde
Der Antrag ist persönlich bei der Staatsbürgerschaftsabteilung der zuständigen Landesregierung einzubringen. Lassen Sie dort klären, welcher Aufenthaltsweg gilt und welche Urkunden, Übersetzungen und Nachweise nötig sind. Geben Sie eine bisherige Staatsangehörigkeit niemals aufgrund einer unverbindlichen Einschätzung auf. Nur die zuständige Behörde trifft die endgültige Entscheidung.
Hilfreiche Ressourcen
Offizielle Quellen
Anforderungen und Gebühren können sich ändern. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde.