Move to Austria
    Blaue Karte EU Österreich 2026: Gehalt und Voraussetzungen
    Einwanderung22. Juli 2026Aktualisiert: 22. Juli 20263 min Lesezeit

    Blaue Karte EU Österreich 2026: Gehalt und Voraussetzungen

    Verfasst von

    Azra Mehanic

    Founder, Move to Austria

    Geprüft von

    Azra Mehanic

    Editorial and source review · 22. Juli 2026

    Offiziell belegter Leitfaden zur Gehaltsgrenze von 55.678 € im Jahr 2026, Qualifikation, Jobangebot und Arbeitsmarktprüfung.

    Die zentralen Voraussetzungen 2026

    Die Blaue Karte EU in Österreich richtet sich an qualifizierte Drittstaatsangehörige mit einem verbindlichen österreichischen Jobangebot für mindestens sechs Monate. Die Beschäftigung muss zur Ausbildung passen und 2026 mindestens 55.678 € brutto jährlich einschließlich Sonderzahlungen bringen. Zusätzlich muss die Arbeitsmarktprüfung ergeben, dass keine gleich qualifizierte, beim AMS vorgemerkte Person verfügbar ist. Ein Punktesystem gibt es nicht.

    Ausbildung oder ICT-Ausnahme

    Grundsätzlich ist ein mindestens dreijähriges Studium an einer Universität oder anderen tertiären Bildungseinrichtung erforderlich. Bei Fachkräften und Führungskräften der Informations- und Kommunikationstechnologie können mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung den Abschluss ersetzen, wenn sie mit einem dreijährigen Studium vergleichbar und innerhalb der letzten sieben Jahre erworben wurde. Reglementierte Berufe benötigen weiterhin gegebenenfalls eine Berufsanerkennung.

    Gehalt und Jobangebot prüfen

    Die 55.678 € sind die offizielle Jahresgrenze 2026 einschließlich Sonderzahlungen und keine Zusage für ein bestimmtes Nettogehalt. Prüfen Sie Jahresbrutto, Arbeitszeit, Kollektivvertrag, Aufgaben und Vertragsdauer im unterschriebenen Angebot. Das Angebot muss zur Qualifikation passen; ein hohes Gehalt allein gleicht keine Abweichung aus. Da sich die Grenze jährlich ändern kann, gilt stets das offizielle Portal für das Antragsjahr.

    Antrag und Arbeitsmarktprüfung

    Anträge können über die zuständige österreichische Vertretung oder in zulässigen Fällen in Österreich gestellt werden; auch der künftige Arbeitgeber kann bei der Aufenthaltsbehörde einreichen. Das AMS führt die Arbeitsmarktprüfung durch. Nach der Bewilligung kann für Einreise und Abholung ein Visum D nötig sein. Ein Antrag im Inland verlängert den rechtmäßigen Aufenthalt nicht automatisch.

    Nach der Bewilligung

    Die Karte verbindet Aufenthalt und Beschäftigung mit der genehmigten Stelle und dem Arbeitgeber und wird laut Bundes-FAQ grundsätzlich für zwei Jahre ausgestellt. Nach mindestens 21 Monaten qualifikationsgerechter Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate kann eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus möglich sein. Regeln zu Familie, Verlängerung und Arbeitgeberwechsel sollten immer vorab geprüft werden.

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