Mit ausländischem Pflegeabschluss in Österreich arbeiten 2026
Verfasst von
Azra Mehanic
Founder, Move to Austria
Geprüft von
Azra Mehanic
Editorial and source review · 10. August 2026
Anerkennung oder Nostrifizierung, drei Pflegeniveaus, Ergänzungsmaßnahmen, Sprache und rechtmäßige Arbeit.
Ja, aber ein ausländischer Abschluss ist keine Arbeitserlaubnis
Ein ausländischer Pflegeabschluss kann einen Weg zur Arbeit in Österreich eröffnen, erlaubt aber nicht sofort die Berufsausübung. Pflege ist reglementiert. Der Abschluss braucht Anerkennung oder Nostrifizierung für ein österreichisches Niveau, Sprache und Gesundheitsberuferegister müssen erfüllt sein und gegebenenfalls ist eine Einwanderungserlaubnis nötig. Ein Krankenhausvertrag ersetzt keine dieser Voraussetzungen.
Europäische Anerkennung und Drittstaatsnostrifizierung unterscheiden sich
Ausbildungen aus EU, EWR oder Schweiz folgen grundsätzlich der Berufsanerkennung, Drittstaatsausbildungen der Nostrifizierung. Eine enge Ausnahme gilt bei bereits erfolgter Anerkennung für den Beruf in EU, EWR oder Schweiz und mindestens drei Jahren einschlägiger rechtmäßiger Praxis dort. Der Weg richtet sich nach Ausbildungsland und Berufsgeschichte, nicht nur nach dem heutigen Pass.
Die Behörde entscheidet über das vergleichbare Pflegeniveau
Österreich vergleicht das Programm mit DGKP, Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz. Geprüft werden Dauer, Lehrplan, klinische Fächer, Theorie- und Praxisstunden sowie Kompetenzen. Drittstaat-DGKP bearbeitet eine Fachhochschule, PFA und PA die Landesbehörde. Bei wichtigen Unterschieden kann der Bescheid Prüfungen, Kurse oder Praktika verlangen. Das ist ein strukturierter Weg zur Gleichwertigkeit und nicht automatisch eine Ablehnung.
Vorübergehende niedrigere Tätigkeit nur mit Bescheid
Schreibt ein endgültiger Anerkennungs- oder Nostrifizierungsbescheid Ergänzungen vor, kann bis zu zwei Jahre eine begrenzte Tätigkeit auf der nächsten Stufe möglich sein: DGKP-Antrag als PFA, PFA-Antrag als PA oder PA unter Anleitung und Aufsicht. Der schriftliche Bescheid und der Registereintrag müssen die Arbeit tragen. Ein Arbeitgeberversprechen bei bloß anhängigem Antrag reicht nicht.
Arbeitsplan am rechtmäßigen Starttermin ausrichten
Sammeln Sie genaue Ausbildungs- und Berufsnachweise, bestätigen Sie die Behörde, beginnen Sie Deutsch und reichen Sie den Antrag ein. Mit dem Bescheid suchen Sie ein korrekt eingestuftes Angebot und koordinieren Register und Aufenthalt. Registersprache ist B1 für PA/PFA und B2 für DGKP. Gehalt, Vordienstzeiten, Aufgaben und bedingten Start schriftlich prüfen. Der Pflege-Eignungscheck zeigt, wo individuelle Dokumentenprüfung nötig ist.
Hilfreiche Ressourcen
Offizielle Quellen
Anforderungen und Gebühren können sich ändern. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde.
- Recognition of EU, EEA and Swiss qualifications — Nursing in Austria
- Nostrification of third-country qualifications — Nursing in Austria
- Application and temporary lower-level work — Nursing in Austria
- Graduate nursing and B2 registration — Nursing in Austria
- Nursing assistant level 1 and B1 registration — Nursing in Austria
- Nursing assistant level 2 and B1 registration — Nursing in Austria