Deutsch-Anforderungen Österreich 2026: A1, A2, B1 und B2 erklärt
Verfasst von
Azra Mehanic
Founder, Move to Austria
Geprüft von
Azra Mehanic
Editorial and source review · 1. August 2026
Welche Anträge A1 verlangen, wie die Integrationsvereinbarung A2 und B1 nutzt und warum diplomierte Pflegekräfte B2 benötigen.
Österreich verlangt nicht von allen Migranten dasselbe Deutschniveau
A1, A2, B1 und B2 beantworten unterschiedliche rechtliche oder berufliche Fragen. Das Niveau hängt von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel, Erst- oder Verlängerungsantrag, langfristigem Ziel und Beruf ab. EU-/EWR-Bürger und Schweizer nutzen andere Freizügigkeitsregeln als Drittstaatsangehörige. Ein Arbeitsweg kann Sprachpunkte vergeben, ohne Deutsch allgemein zur Einreisebedingung zu machen; ein reglementierter Beruf kann separat ein höheres Niveau verlangen.
A1: „Deutsch vor Zuwanderung“ bei bestimmten Erstanträgen
Drittstaatsangehörige benötigen grundsätzlich A1 bei Erstanträgen auf Rot-Weiß-Rot-Karte plus, Familienangehöriger, Niederlassungsbewilligung, Niederlassungsbewilligung Angehöriger, ausgenommen Erwerbstätigkeit sowie bestimmte Künstler- und Sonderfälle. A1 bedeutet elementare Sprachverwendung, nicht berufliche Sicherheit. Die Pflicht hängt vom Titel ab und darf nicht pauschal auf Studium, Blaue Karte EU oder jeden Arbeitsaufenthalt übertragen werden.
A1 nachweisen und Ausnahmen richtig prüfen
Die Bundesinformation akzeptiert grundsätzlich Diplome von ÖSD, Goethe-Institut, telc und ÖIF sowie regional bestimmte Anbieter. Für Deutsch vor Zuwanderung darf das Diplom bei Vorlage gewöhnlich höchstens ein Jahr alt sein. Ausnahmen bestehen für Personen bis 14, bestimmte körperliche oder psychische Gesundheitsfälle und definierte Familiengruppen, darunter manche Angehörige besonders Hochqualifizierter, Blue-Card- oder Forscher-Sponsoren. Über die Ausnahme entscheidet die Behörde, nicht der Kursanbieter.
A2: Modul 1 der Integrationsvereinbarung
Modul 1 verbindet A2-Deutsch mit Kenntnissen der Grundwerte der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung. Nach erstmaliger Erteilung mehrerer Niederlassungstitel, darunter RWR plus und Familienangehöriger, ist es grundsätzlich binnen zwei Jahren zu erfüllen. Die Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte gilt gesetzlich als Erfüllung von Modul 1. Aufenthaltsbewilligungen, Blaue Karte EU, Forscher-Niederlassung und unionsrechtliche Aufenthaltskarten gehören zu den Ausnahmen von der Integrationsvereinbarung.
B1: Modul 2, Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft
Modul 2 verbindet B1-Deutsch mit vertieften Kenntnissen der Grundwerte. Es ist nicht für jeden Bewohner automatisch verpflichtend, aber Voraussetzung für den Antrag auf Daueraufenthalt–EU und grundsätzlich für die österreichische Staatsbürgerschaft. Neben der ÖIF-Integrationsprüfung B1 erkennt das Gesetz bestimmte Schul-, Lehrabschluss- und deutschsprachige Studiennachweise an. Da für die Einbürgerung weitere Bedingungen gelten, garantiert B1 allein keine Staatsbürgerschaft.
B2: Berufliche Schwelle für diplomierte Pflegekräfte
Aufenthaltsrechtliche Sprachregeln ersetzen keine Berufsstandards. Nursing in Austria nennt B2-Deutsch für die Eintragung diplomierter Gesundheits- und Krankenpflegekräfte in das Gesundheitsberuferegister; ohne Registrierung darf der Beruf nicht ausgeübt werden. Eine Pflegekraft kann daher einen Einwanderungsschritt mit A1 oder Sprachpunkten erfüllen und trotzdem noch nicht selbständig arbeiten. Anerkennung oder Nostrifizierung, Berufsdeutsch und Registereintrag sind getrennt zu planen.
Gültigkeit und Prüfungswahl entscheiden über die Verwendbarkeit
Wählen Sie die Prüfung nach dem Rechtszweck, nicht nur nach der GER-Stufe. Ein A1-Diplom für Deutsch vor Zuwanderung ist bei Vorlage grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt; ein Modul-1-Zertifikat darf im Verlängerungsverfahren höchstens zwei Jahre alt sein. Für das Berufsregister gelten Berufsregeln. Bestätigen Sie akzeptierten Anbieter, Prüfungstyp, Ausstellungsdatum und korrekte Personendaten bei der zuständigen Stelle, bevor Sie eine Prüfung bezahlen.
Einen Sprachplan nach Antrag und Beruf aufbauen
Bestimmen Sie zuerst Aufenthaltstitel und Zielberuf und planen Sie rückwärts vom Antrags- oder Arbeitsbeginn. Ein Familienangehöriger kann vor Antrag A1, nach Ankunft A2 und später B1 für Daueraufenthalt benötigen; diplomierte Pflegekräfte sollten von Anfang an auf B2 und klinische Kommunikation hinarbeiten. Kombinieren Sie Unterricht, offizielle Modelltests, Sprechpraxis und Fachwortschatz. Der richtige Kurs passt zu Prüfung, Frist und realem Arbeitsplatz.
Hilfreiche Ressourcen
Offizielle Quellen
Anforderungen und Gebühren können sich ändern. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde.
- German before immigration — oesterreich.gv.at
- Integration Agreement: Modules 1 and 2 — Austrian Federal Government migration portal
- Family reunification and A1 evidence — Austrian Federal Government migration portal
- German requirements for graduate nurses — Nursing in Austria
- Health Professions Register — Nursing in Austria