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    Pflegekraft in Österreich werden 2026: Ausbildung und Voraussetzungen
    Pflegekarriere10. August 2026Aktualisiert: 10. August 202612 min Lesezeit

    Pflegekraft in Österreich werden 2026: Ausbildung und Voraussetzungen

    Verfasst von

    Azra Mehanic

    Founder, Move to Austria

    Geprüft von

    Azra Mehanic

    Editorial and source review · 10. August 2026

    Die drei Pflegeberufe, Ausbildungsdauer, Zugang, Deutsch, Register und Wege mit ausländischem Abschluss.

    Österreich hat drei reglementierte Pflegeberufe

    Wählen Sie zuerst den gesetzlichen Beruf und nicht eine allgemeine Stellenbezeichnung. Österreich unterscheidet Pflegeassistenz (PA), Pflegefachassistenz (PFA) und diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP). PA unterstützt Grundpflege und delegierte Maßnahmen, PFA hat erweiterte diagnostische und therapeutische Kompetenzen, DGKP verantwortet den Pflegeprozess und die Koordination. Jeder Weg hat eigene Ausbildung, Aufgaben, Sprach- und Registervoraussetzungen.

    Die Ausbildung dauert ein, zwei oder drei Jahre

    Die reguläre PA-Ausbildung umfasst ein Jahr und 1.600 Theorie- und Praxisstunden. PFA dauert grundsätzlich zwei Jahre und 3.200 Stunden; für qualifizierte PA sind verkürzte Aufstiegswege möglich. Seit 2024 beginnt die DGKP-Ausbildung ausschließlich als Bachelorstudium an einer Fachhochschule, normalerweise sechs Semester beziehungsweise mindestens drei Jahre und 180 ECTS. Entscheidend sind gewünschte Verantwortung, Zugang und Zeit bis zum Abschluss.

    Zugang und Deutsch richten sich nach dem Programm

    PA verlangt grundsätzlich neunte Schulstufe oder Pflichtschulabschluss, gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Deutsch und Aufnahmeverfahren. PFA setzt meist die zehnte Schulstufe oder PA-Berechtigung voraus; die offizielle Information nennt B2-Deutsch für den Zugang. Bachelorstudien brauchen Hochschulreife oder einen einschlägigen Berufsweg mit möglichen Zusatzprüfungen sowie berufliche und gesundheitliche Eignung. Fristen und konkrete Nachweise prüft der jeweilige Anbieter.

    Ausländische Abschlüsse brauchen Anerkennung oder Nostrifizierung

    Wer bereits im Ausland qualifiziert ist, muss die österreichische Ausbildung nicht automatisch neu beginnen. EU-, EWR- und Schweizer Abschlüsse folgen grundsätzlich der Anerkennung, Drittstaatsausbildungen der Nostrifizierung. Für europäische Anerkennung ist der Bundesweg zuständig, für Drittstaat-DGKP eine Fachhochschule und für PA oder PFA die Landesbehörde. Der offizielle Wegweiser Nursing in Austria sollte vor Übersetzungen und Gebühren genutzt werden.

    Das Register ist die letzte Schranke vor der Arbeit

    PA, PFA und DGKP müssen vor Berufsausübung ins Gesundheitsberuferegister. Die offiziellen Sprachniveaus für den Registereintrag sind B1 bei PA und PFA sowie B2 bei DGKP. Das Register ersetzt keine Einwanderungserlaubnis: Drittstaatsangehörige brauchen gegebenenfalls Jobangebot und Aufenthaltstitel, EU-Bürger nutzen Freizügigkeitsregeln. Planen Sie Abschluss, Anerkennung, Sprache, Angebot, Register und Aufenthalt auf einen rechtmäßigen Starttermin.

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