Können Pflegekräfte ihre Familie nach Österreich bringen?
Verfasst von
Azra Mehanic
Founder, Move to Austria
Geprüft von
Azra Mehanic
Editorial and source review · 12. August 2026
Familie, Rot-Weiß-Rot-Karte Plus, Einkommen, Wohnung, Versicherung, A1 und Antrag verstehen.
Der Familienweg hängt vom Aufenthalt der Pflegekraft ab
Eine Drittstaats-Pflegekraft mit Rot-Weiß-Rot-Karte kann grundsätzlich für berechtigte Angehörige eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus beantragen lassen. Diese erlaubt befristete Niederlassung und freien Arbeitsmarktzugang. EU-, EWR- und Schweizer Pflegekräfte und Angehörige folgen anderen Freizügigkeitsregeln; klären Sie Nationalität und genauen Titel des Zusammenführenden.
Wer als Familienangehöriger gilt
Erfasst sind Ehegatten, eingetragene Partner und unverheiratete minderjährige Kinder einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder bis 18. Ehegatten und Partner müssen bei Antragstellung mindestens 21 sein. Eltern, erwachsene Kinder und unverheiratete Partner fallen nicht automatisch darunter; einen anderen Weg klärt die Aufenthaltsbehörde.
Einkommen, Versicherung und Wohnung für den Haushalt
Allgemeine Voraussetzungen sind regelmäßiger Lebensunterhalt, umfassende Krankenversicherung und ortsübliche Unterkunft mit Rechtsanspruch. Die Richtwerte 2026 betragen 1.308,39 € für Alleinstehende, 2.064,12 € für Ehepaare und zusätzlich 201,88 € je Kind; die Behörde berechnet jedoch den konkreten Fall und anrechenbare Kosten. Planen Sie nicht nur mit Schlagzeilenbeträgen.
A1 und Einreichung früh beachten
Beim ersten Plus-Antrag ist grundsätzlich A1 von anerkanntem Anbieter nötig; das Diplom darf bei Einreichung höchstens ein Jahr alt sein, sofern keine Ausnahme greift. Erstanträge werden meist persönlich bei der österreichischen Vertretung im Ausland gestellt, mit Ausnahmen nach rechtmäßiger Einreise. Familienanträge können teils gemeinsam über den Arbeitgeber eingebracht werden.
Pflege- und Familienakte gemeinsam takten
Anerkennung, verbindliches Jobangebot und Aufenthalt der Pflegekraft bestimmen die Familiengrundlage. Bereiten Sie Pässe, Personenstand, Übersetzungen, Wohnung, Versicherung und Einkommen vor, ohne Arbeit vor Erhalt der Karte anzunehmen. Unser Pflegecheck zeigt zeitliche und dokumentarische Abhängigkeiten; über Anspruch und ausreichende Nachweise entscheidet allein die Niederlassungsbehörde.
Hilfreiche Ressourcen
Offizielle Quellen
Anforderungen und Gebühren können sich ändern. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde.