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    Können Pflegekräfte ihre Familie nach Österreich bringen?
    Pflegekarriere12. August 2026Aktualisiert: 12. August 202613 min Lesezeit

    Können Pflegekräfte ihre Familie nach Österreich bringen?

    Verfasst von

    Azra Mehanic

    Founder, Move to Austria

    Geprüft von

    Azra Mehanic

    Editorial and source review · 12. August 2026

    Familie, Rot-Weiß-Rot-Karte Plus, Einkommen, Wohnung, Versicherung, A1 und Antrag verstehen.

    Der Familienweg hängt vom Aufenthalt der Pflegekraft ab

    Eine Drittstaats-Pflegekraft mit Rot-Weiß-Rot-Karte kann grundsätzlich für berechtigte Angehörige eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus beantragen lassen. Diese erlaubt befristete Niederlassung und freien Arbeitsmarktzugang. EU-, EWR- und Schweizer Pflegekräfte und Angehörige folgen anderen Freizügigkeitsregeln; klären Sie Nationalität und genauen Titel des Zusammenführenden.

    Wer als Familienangehöriger gilt

    Erfasst sind Ehegatten, eingetragene Partner und unverheiratete minderjährige Kinder einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder bis 18. Ehegatten und Partner müssen bei Antragstellung mindestens 21 sein. Eltern, erwachsene Kinder und unverheiratete Partner fallen nicht automatisch darunter; einen anderen Weg klärt die Aufenthaltsbehörde.

    Einkommen, Versicherung und Wohnung für den Haushalt

    Allgemeine Voraussetzungen sind regelmäßiger Lebensunterhalt, umfassende Krankenversicherung und ortsübliche Unterkunft mit Rechtsanspruch. Die Richtwerte 2026 betragen 1.308,39 € für Alleinstehende, 2.064,12 € für Ehepaare und zusätzlich 201,88 € je Kind; die Behörde berechnet jedoch den konkreten Fall und anrechenbare Kosten. Planen Sie nicht nur mit Schlagzeilenbeträgen.

    A1 und Einreichung früh beachten

    Beim ersten Plus-Antrag ist grundsätzlich A1 von anerkanntem Anbieter nötig; das Diplom darf bei Einreichung höchstens ein Jahr alt sein, sofern keine Ausnahme greift. Erstanträge werden meist persönlich bei der österreichischen Vertretung im Ausland gestellt, mit Ausnahmen nach rechtmäßiger Einreise. Familienanträge können teils gemeinsam über den Arbeitgeber eingebracht werden.

    Pflege- und Familienakte gemeinsam takten

    Anerkennung, verbindliches Jobangebot und Aufenthalt der Pflegekraft bestimmen die Familiengrundlage. Bereiten Sie Pässe, Personenstand, Übersetzungen, Wohnung, Versicherung und Einkommen vor, ohne Arbeit vor Erhalt der Karte anzunehmen. Unser Pflegecheck zeigt zeitliche und dokumentarische Abhängigkeiten; über Anspruch und ausreichende Nachweise entscheidet allein die Niederlassungsbehörde.

    Können Sie in Österreich in der Pflege arbeiten?

    Füllen Sie den kostenlosen zweiminütigen Pflege-Eignungscheck aus. Wir prüfen Abschluss, Deutsch und geplanten Pflegeweg.

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