Gesundheitsberuferegister für ausländische Pflegekräfte
Verfasst von
Azra Mehanic
Founder, Move to Austria
Geprüft von
Azra Mehanic
Editorial and source review · 12. August 2026
Qualifikation, Identität, Deutsch, Gesundheit und Strafregister für PA, PFA oder DGKP vorbereiten.
Der Registereintrag ist die letzte rechtliche Hürde
PA, PFA und DGKP müssen vor Berufsausübung und Führung des Titels im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein. Anerkennung oder Nostrifizierung stellt die Qualifikation fest, ersetzt aber den Registereintrag nicht. Das gilt auch für im Ausland Ausgebildete und für eine durch endgültigen Bescheid erlaubte vorübergehende Tätigkeit auf niedrigerem Niveau.
Die richtige Registrierungsbehörde wählen
Die Arbeiterkammer registriert grundsätzlich beschäftigte, arbeitslose und arbeitssuchende Mitglieder, einschließlich Berufseinsteiger in PA und PFA. Die Gesundheit Österreich GmbH registriert anerkannte akademische Berufe wie DGKP sowie überwiegend freiberuflich oder ehrenamtlich Tätige. Klären Sie die Zuständigkeit vor dem Termin; online sind ID Austria und hochgeladene Dokumente nötig.
Den vollständigen Nachweissatz vorbereiten
Die Checklisten verlangen Identität und Staatsangehörigkeit, Passfoto, Diplom oder Anerkennungs-/Nostrifizierungsbescheid, Vertrauenswürdigkeit, gesundheitliche Eignung und gegebenenfalls Deutsch. Strafregisterbescheinigungen aus Österreich und relevanten Aufenthaltsstaaten können nötig sein; sie und das ärztliche Attest dürfen bei Antragstellung höchstens drei Monate alt sein. Namensänderungen sind zu belegen.
Ausländische Dokumente und Deutsch sorgfältig behandeln
Fremdsprachige Nachweise brauchen grundsätzlich eine deutsche Übersetzung durch gerichtlich beeidete Übersetzer. Bei ausländischem Abschluss ist Deutsch nachzuweisen, sofern es sich nicht aus mindestens einjähriger Vollzeitausbildung auf Deutsch oder dem Lebensweg ergibt. Für PA und PFA gilt beim Register B1, für DGKP B2. Eine Kursbesuchsbestätigung ist kein Prüfungszertifikat.
Vor dem ersten Dienst registrieren und Verlängerung beachten
Nach vollständiger Prüfung erhalten Sie die Eintragungsbestätigung; damit darf der Beruf ausgeübt werden, während der Berufsausweis per Post folgt. Eintragung und Ausweis gelten fünf Jahre. Halten Sie Kontaktdaten aktuell und verlängern Sie rechtzeitig. Unser Eignungscheck ordnet Berufsniveau und Unterlagen, doch die Registrierungsbehörde entscheidet allein.
Hilfreiche Ressourcen
Offizielle Quellen
Anforderungen und Gebühren können sich ändern. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde.