Move to Austria
    Gesundheitsberuferegister für ausländische Pflegekräfte
    Pflegekarriere12. August 2026Aktualisiert: 12. August 202612 min Lesezeit

    Gesundheitsberuferegister für ausländische Pflegekräfte

    Verfasst von

    Azra Mehanic

    Founder, Move to Austria

    Geprüft von

    Azra Mehanic

    Editorial and source review · 12. August 2026

    Qualifikation, Identität, Deutsch, Gesundheit und Strafregister für PA, PFA oder DGKP vorbereiten.

    Der Registereintrag ist die letzte rechtliche Hürde

    PA, PFA und DGKP müssen vor Berufsausübung und Führung des Titels im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein. Anerkennung oder Nostrifizierung stellt die Qualifikation fest, ersetzt aber den Registereintrag nicht. Das gilt auch für im Ausland Ausgebildete und für eine durch endgültigen Bescheid erlaubte vorübergehende Tätigkeit auf niedrigerem Niveau.

    Die richtige Registrierungsbehörde wählen

    Die Arbeiterkammer registriert grundsätzlich beschäftigte, arbeitslose und arbeitssuchende Mitglieder, einschließlich Berufseinsteiger in PA und PFA. Die Gesundheit Österreich GmbH registriert anerkannte akademische Berufe wie DGKP sowie überwiegend freiberuflich oder ehrenamtlich Tätige. Klären Sie die Zuständigkeit vor dem Termin; online sind ID Austria und hochgeladene Dokumente nötig.

    Den vollständigen Nachweissatz vorbereiten

    Die Checklisten verlangen Identität und Staatsangehörigkeit, Passfoto, Diplom oder Anerkennungs-/Nostrifizierungsbescheid, Vertrauenswürdigkeit, gesundheitliche Eignung und gegebenenfalls Deutsch. Strafregisterbescheinigungen aus Österreich und relevanten Aufenthaltsstaaten können nötig sein; sie und das ärztliche Attest dürfen bei Antragstellung höchstens drei Monate alt sein. Namensänderungen sind zu belegen.

    Ausländische Dokumente und Deutsch sorgfältig behandeln

    Fremdsprachige Nachweise brauchen grundsätzlich eine deutsche Übersetzung durch gerichtlich beeidete Übersetzer. Bei ausländischem Abschluss ist Deutsch nachzuweisen, sofern es sich nicht aus mindestens einjähriger Vollzeitausbildung auf Deutsch oder dem Lebensweg ergibt. Für PA und PFA gilt beim Register B1, für DGKP B2. Eine Kursbesuchsbestätigung ist kein Prüfungszertifikat.

    Vor dem ersten Dienst registrieren und Verlängerung beachten

    Nach vollständiger Prüfung erhalten Sie die Eintragungsbestätigung; damit darf der Beruf ausgeübt werden, während der Berufsausweis per Post folgt. Eintragung und Ausweis gelten fünf Jahre. Halten Sie Kontaktdaten aktuell und verlängern Sie rechtzeitig. Unser Eignungscheck ordnet Berufsniveau und Unterlagen, doch die Registrierungsbehörde entscheidet allein.

    Können Sie in Österreich in der Pflege arbeiten?

    Füllen Sie den kostenlosen zweiminütigen Pflege-Eignungscheck aus. Wir prüfen Abschluss, Deutsch und geplanten Pflegeweg.

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