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    Darf man während der Pflege-Nostrifizierung arbeiten?
    Pflegekarriere11. August 2026Aktualisiert: 11. August 202611 min Lesezeit

    Darf man während der Pflege-Nostrifizierung arbeiten?

    Verfasst von

    Azra Mehanic

    Founder, Move to Austria

    Geprüft von

    Azra Mehanic

    Editorial and source review · 11. August 2026

    Wann ein Bescheid befristete Arbeit auf niedrigerem Pflegeniveau erlaubt und welche Bedingungen gelten.

    Ein laufender Antrag ist keine Arbeitserlaubnis

    Die Einreichung eines Nostrifizierungsantrags berechtigt nicht automatisch zur Pflegearbeit in Österreich. Eine befristete Tätigkeit wird erst möglich, wenn die zuständige Behörde einen rechtskräftigen Bescheid mit fehlenden Ausbildungsinhalten und der gesetzlich zulässigen niedrigeren Tätigkeit erlässt. Zusätzlich brauchen Drittstaatsangehörige den passenden Aufenthalts- und Arbeitszugang; Berufsrecht und Migration werden getrennt geprüft.

    Die vorübergehende Tätigkeit hängt vom Zielberuf ab

    Der offizielle Weg ist genau festgelegt: Bei DGKP-Nostrifizierung kann vorübergehend als PFA gearbeitet werden, bei PFA-Nostrifizierung als PA und bei PA-Nostrifizierung nur als PA unter Anleitung und Aufsicht. Arbeitgeber müssen die im Bescheid erlaubte österreichische Berufsbezeichnung und die passenden Aufgaben verwenden, nicht den ausländischen Titel oder das spätere Berufsziel.

    Die Berechtigung ist auf zwei Jahre begrenzt

    Nursing in Austria nennt für diese vorübergehende Tätigkeit auf niedrigerem Niveau höchstens zwei Jahre. Das garantiert nicht, dass alle Prüfungen, Lehrgänge oder Praktika rechtzeitig verfügbar sind. Lesen Sie den Bescheid sofort, erfragen Sie Termine bei der zugelassenen Bildungseinrichtung und planen Sie den Abschluss, bevor Sie Arbeitsbeginn oder Umzug verbindlich zusagen.

    Registereintrag und ehrlicher Vertrag sind Pflicht

    Vor der rechtmäßigen Tätigkeit ist die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister verpflichtend. Der Arbeitsvertrag sollte tatsächliche Rolle, Kollektivvertrag, Einstufung, Arbeitszeit, Dienste und Bedingungen zur Ergänzungsausbildung nennen. Akzeptieren Sie keinen DGKP-Vertrag, wenn der Bescheid nur PFA erlaubt, und keine undurchsichtigen Abzüge für Anerkennung, Übersetzung oder Unterkunft.

    Die Reihenfolge entscheidet

    Bestimmen Sie zuerst die zuständige Stelle, reichen Sie Lehrplan und Praxisstunden vollständig ein und warten Sie den schriftlichen Bescheid ab. Klären Sie danach vorübergehendes Niveau, Register, Deutschnachweis, Aufenthaltstitel und Arbeitgeberangebot. Unser Pflege-Eignungscheck strukturiert diese Abhängigkeiten; über Gleichwertigkeit und Aufenthalt entscheiden ausschließlich die Behörden.

    Können Sie in Österreich in der Pflege arbeiten?

    Füllen Sie den kostenlosen zweiminütigen Pflege-Eignungscheck aus. Wir prüfen Abschluss, Deutsch und geplanten Pflegeweg.

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