Arbeitgeber-Visum Spanien 2026
Verfasst von
Azra Mehanic
Founder, Move to Austria
Geprüft von
Azra Mehanic
Editorial and source review · 15. August 2026
So funktionieren Arbeitgeberantrag, Arbeitsmarktprüfung, Vertrag, Visumfristen und TIE in Spanien.
Der Arbeitgeber stellt den Erstantrag
Die normale anfängliche Aufenthalts- und Arbeitnehmererlaubnis beantragt der Arbeitgeber oder ein bevollmächtigter Unternehmensvertreter. Sie betrifft Drittstaatsangehörige über 16 Jahre bei einer Beschäftigung von mehr als 90 Tagen und weniger als fünf Jahren. Ein unterschriebenes Angebot, eine Recruiter-Nachricht oder ein Konsulatstermin beweist noch keinen gestellten oder bewilligten Antrag.
Die nationale Beschäftigungslage ist wichtig
Eine Einstellung kann möglich sein, wenn der Beruf im vierteljährlichen Mangelkatalog der betreffenden Provinz steht, die Arbeitsverwaltung Schwierigkeiten bei der Besetzung bestätigt, eine gesetzliche Ausnahme gilt oder ein anderer anerkannter Fall vorliegt. Arbeitgeber müssen die aktuelle Liste und das aktuelle Verfahren nutzen; eine alte landesweite Aufstellung ist kein verlässlicher Nachweis.
Vertrag und Arbeitgeber werden geprüft
Der unterschriebene Vertrag muss während der Erlaubnis fortlaufende Tätigkeit sichern und den Beginn an deren Wirksamkeit knüpfen. Lohn und Bedingungen müssen Gesetz und Kollektivvertrag entsprechen. Der Arbeitgeber muss registriert und bei Steuern sowie Sozialversicherung im Soll sein, Zahlungsfähigkeit nachweisen und mit EX-03 Firmen-, Vertretungs- und Tätigkeitsunterlagen einreichen.
Erlaubnis, Visum, Einreise und TIE sind eine Kette
Die offizielle Entscheidungsfrist für die Erlaubnis beträgt drei Monate. Nach Bewilligung hat die Arbeitskraft grundsätzlich einen Monat ab Mitteilung an den Arbeitgeber, um persönlich das Visum zu beantragen. Das Konsulat verlangt seine aktuelle lokale Liste, gewöhnlich mit Pass, Strafregister, Gesundheitszeugnis und Gebühr. Nach Einreise folgen Sozialversicherung und anschließend die fristgerechte TIE.
Angebot vor Zahlungen prüfen
Verlangen Sie Firmenname, Steuernummer, bedingten Vertrag, Kollektivvertrag, Bruttolohn, Arbeitsort, Stunden und Einreichungsbeleg oder Aktenzeichen. Klären Sie, wer amtliche Gebühren zahlt, und bezahlen Sie nie für eine garantierte Bewilligung. Nur die spanische Behörde entscheidet; reglementierte Arbeit kann zusätzlich Berufsanerkennung verlangen.
Hilfreiche Ressourcen
Offizielle Quellen
Anforderungen und Gebühren können sich ändern. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde.