Move to Austria
    Saisonarbeitsvisum Spanien 2026
    Einwanderung15. August 2026Aktualisiert: 15. August 202612 min Lesezeit

    Saisonarbeitsvisum Spanien 2026

    Verfasst von

    Azra Mehanic

    Founder, Move to Austria

    Geprüft von

    Azra Mehanic

    Editorial and source review · 15. August 2026

    Verstehen Sie Vierjahreserlaubnis, jährliche Neunmonatsgrenze, Arbeitgeberpflichten, Unterkunft und Rückkehr.

    Mehrjährige Erlaubnis, aber saisonale Arbeit

    Nach den seit 2025 geltenden spanischen Regeln kann eine Saison-Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vier Jahre dauern, erlaubt aber höchstens neun Monate Saisonbeschäftigung je Kalenderjahr. Sie wird für einen Arbeitgeber erteilt, mit Regeln zu verketteten Tätigkeiten, Verlängerungen und genehmigtem Arbeitgeberwechsel. Die Vierjahreskarte erlaubt keine durchgehende Ganzjahresarbeit.

    Der Arbeitgeber führt das Verfahren

    Die Arbeitskraft muss beim Beginn grundsätzlich außerhalb Spaniens sein und dort nicht wohnen. Der Arbeitgeber reicht EX-06 ein, belegt die Zulässigkeit nach nationaler Beschäftigungslage und unterschreibt einen unbefristet-diskontinuierlichen Vertrag mit Ort, Tätigkeit, Saisondauer, Stunden und Beginn. Er weist außerdem Zahlungsfähigkeit, Rechtskonformität und den ersten jährlichen Tätigkeitszeitraum nach.

    Besondere Regeln für Reise, Versicherung und Unterkunft

    Der Arbeitgeber trägt die Anreise aus dem Rekrutierungsland und den Transport vom Ankunftsort zur Unterkunft. Er organisiert Krankenversicherung vom Reisebeginn bis zur spanischen Sozialversicherungsanmeldung und stellt geeignete, bewohnbare und hygienische Unterkunft bereit. Die Arbeitskraft unterschreibt eine Rückkehrverpflichtung und hält genehmigte Zeiträume und Abrufverfahren ein.

    Die offizielle Entscheidungsfrist beträgt einen Monat

    Das Ministeriumsblatt nennt einen Monat für die Entscheidung und die entsprechenden Gebühren. Im ersten Jahr ist zur Einreise das Saison-Aufenthalts- und Arbeitsvisum nötig. In späteren Jahren erfolgt bei weiter erfüllten Bedingungen ein neuer Abruf durch den Arbeitgeber. Abruf, Verlängerung und Arbeitgeberwechsel haben eigene Fristen; das alte Visum allein genügt nicht.

    Echtes Angebot und Rückkehr prüfen

    Prüfen Sie Arbeitgeber, Sektor, Provinz, Beruf, Daten, Stunden, Bruttolohn, Abzüge, Reise, Versicherung, genaue Unterkunft und Kosten sowie Rückkehrerklärung. Bewahren Sie EX-06 und Bewilligung auf. Zahlen Sie Vermittlern nicht für garantierte Plätze und nehmen Sie nicht an, dass touristische Einreise ohne das vorgeschriebene Arbeitgeberverfahren in Saisonarbeit umgewandelt werden kann.

    Offizielle Quellen

    Anforderungen und Gebühren können sich ändern. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde.

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