Familiennachzug für Arbeitnehmer Spanien
Verfasst von
Azra Mehanic
Founder, Move to Austria
Geprüft von
Azra Mehanic
Editorial and source review · 15. August 2026
Planen Sie Zeitpunkt, Angehörige, Einkommen, Wohnung, Versicherung und Arbeitsrechte beim Familiennachzug.
Der Familienweg hängt von der Arbeitserlaubnis ab
Spaniens allgemeiner Familiennachzug gilt für Angehörige rechtmäßig wohnhafter Drittstaatsangehöriger. Im normalen Regime kann der Sponsor grundsätzlich nach mindestens einem Jahr Aufenthalt und Antrag auf mindestens ein weiteres Jahr einreichen, vorbehaltlich Ausnahmen. Inhaber von Erlaubnissen nach Gesetz 14/2013, etwa bestimmte Hochqualifizierte oder Telearbeiter, nutzen das spezielle verbundene Familienverfahren und können gemeinsam beantragen.
Berechtigte Angehörige sind gesetzlich bestimmt
Der allgemeine Weg umfasst Ehepartner oder qualifizierende Partner, Kinder einschließlich bestimmter Adoptivkinder, bestimmte vertretene Minderjährige oder abhängige Personen sowie unter engen Bedingungen abhängige Eltern. Beziehung und Abhängigkeit müssen in der von Spanien verlangten Form belegt werden. Heirats- oder Geburtsurkunden können Apostille oder Legalisation und beeidigte Übersetzung brauchen.
Einkommen, Wohnung und Versicherung werden geprüft
Der Sponsor weist feste regelmäßige Mittel, geeignete Wohnung und Krankenversicherung für die Familie nach. Das Ministeriumsblatt nennt für zwei Personen grundsätzlich 150 % des IPREM plus 50 % je weiterem Mitglied, mit möglichen Sonderreduzierungen bei Minderjährigen. Beträge und Nachweise können sich ändern; nutzen Sie aktuellen IPREM und Behördenanweisungen statt alter Rechner.
Erlaubnis und Visum sind getrennte Stufen
Der Sponsor beantragt die Aufenthaltserlaubnis in Spanien; die allgemeine offizielle Entscheidungsfrist beträgt zwei Monate. Danach hat das Familienmitglied gewöhnlich zwei Monate für den Visumantrag beim zuständigen Konsulat und beachtet Entscheidungs-, Abhol- und Einreisefristen. Die TIE ist grundsätzlich binnen eines Monats nach Einreise zu beantragen. Jede Stufe verlangt eigene Unterlagen.
Partner und Kinder im Erwerbsalter dürfen arbeiten
Nach Angaben des Ministeriums dürfen nachgezogene Ehepartner, registrierte oder qualifizierende Partner und Kinder im Erwerbsalter ohne separates Verfahren überall in Spanien angestellt oder selbstständig in jeder Tätigkeit arbeiten. Prüfen Sie vor Arbeitsbeginn, ob tatsächlich die qualifizierende Nachzugserlaubnis erteilt wurde. Eltern und besondere Abhängigkeitsfälle sollten gleiche Rechte nicht ungeprüft annehmen.
Hilfreiche Ressourcen
Offizielle Quellen
Anforderungen und Gebühren können sich ändern. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde.