Digital-Nomad-Visum Spanien 2026
Verfasst von
Azra Mehanic
Founder, Move to Austria
Geprüft von
Azra Mehanic
Editorial and source review · 15. August 2026
Wer als internationaler Telearbeiter gilt, Regeln für Auslandsfirmen, Spanien-Anteil und Sozialversicherung.
Der Weg gilt für internationale Fernarbeit
Spaniens Regelung für internationale Telearbeiter richtet sich an volljährige Drittstaatsangehörige, die Arbeit oder berufliche Leistungen aus der Ferne für Unternehmen außerhalb Spaniens ausschließlich mit IT- und Telekommunikationsmitteln erbringen. Die Tätigkeit muss tatsächlich vollständig remote möglich sein. Regelmäßige Produktion vor Ort, Personalaufsicht oder Kundenbesuche passen nicht allein deshalb, weil einzelne Aufgaben online erfolgen.
Für Arbeitnehmer und Selbstständige gelten Unterschiede
Ein Arbeitnehmer darf nur für die ausländische Firma arbeiten, auf der der Antrag beruht. Ein selbstständiger Profi kann spanische Kunden bedienen, wenn die qualifizierende Auslandsbeziehung bestehen bleibt und der spanische Anteil höchstens 20 % der Gesamttätigkeit beträgt. Selbstständige müssen eine Geschäftsbeziehung von mindestens drei Monaten und die reale Tätigkeit der Auslandsfirma belegen.
Sozialversicherung ist zentral
Laut UGE-FAQ ist wegen der Tätigkeit aus Spanien grundsätzlich spanische Sozialversicherung erforderlich. Bei Arbeitnehmern kann ausländische Deckung nur ersetzen, wenn ein anwendbares internationales Abkommen den Export erlaubt und die ausländische Behörde die passende Bescheinigung ausstellt. Selbstständige müssen sich im spanischen RETA anmelden; eine Ersetzung durch bilateralen Export sieht das FAQ nicht vor.
Einkommen, Versicherung und Strafregister zählen
Antragsteller brauchen ausreichende arbeitsbezogene Mittel; das FAQ nennt für die Hauptperson 200 % des spanischen Mindestlohns und zusätzliche Anteile für Familie. Hinzu kommen geeignete Krankenversicherung und Strafregister. Reise-, reine Erstattungs-, Wartezeit- oder Zuzahlungspolicen können den Standard verfehlen, weshalb eine schriftliche UGE-gerechte Versicherungsbestätigung sinnvoll ist.
Den richtigen Einreichungsort wählen
Aus dem Ausland verweist das FAQ auf das spanische Konsulat für ein einjähriges Visum für internationale Telearbeit. Wer sich rechtmäßig in Spanien befindet, kann bei Berechtigung das Aufenthaltsverfahren nutzen. Familien können gemeinsam oder später beantragen und berechtigte Angehörige dürfen nach Gesetz 14/2013 arbeiten; aktuelle Dokumente und Beträge sind dennoch bei Einreichung zu prüfen.
Hilfreiche Ressourcen
Offizielle Quellen
Anforderungen und Gebühren können sich ändern. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde.