Move to Austria
    Visum für Selbstständige in Spanien
    Einwanderung15. August 2026Aktualisiert: 15. August 202613 min Lesezeit

    Visum für Selbstständige in Spanien

    Verfasst von

    Azra Mehanic

    Founder, Move to Austria

    Geprüft von

    Azra Mehanic

    Editorial and source review · 15. August 2026

    Erstellen Sie einen tragfähigen Antrag mit Lizenzen, Qualifikation, Investition, Geschäftsplan und Ankunftsschritten.

    Dieser Weg verlangt eine echte Geschäftstätigkeit

    Spaniens anfängliche Erlaubnis zur Selbstständigkeit gilt für nicht in Spanien wohnhafte Drittstaatsangehörige, die auf eigene Rechnung eine gewinnorientierte Tätigkeit ausüben wollen. Eine Firmennamensregistrierung oder Ersparnisse allein reichen nicht. Die Akte muss Fähigkeiten, Tätigkeit, Ort, Kunden, Genehmigungen und Finanzplan nachvollziehbar verbinden.

    Genehmigungen und Berufsrecht zuerst

    Antragsteller müssen dieselben Eröffnungs- und Betriebsvoraussetzungen erfüllen wie spanische Staatsangehörige. Die Akte nennt jede nötige Lizenz, Bewilligung oder Voranmeldung und deren Stand. Bei reglementierten Berufen kann vor Beginn Homologation oder Anerkennung des Abschlusses und Berufsregistrierung nötig sein; die Einwanderungsbewilligung ersetzt diese Fachregeln nicht.

    Investition und Tragfähigkeit statt nur Kontostand

    Das Ministerium verlangt ausreichende geplante Investition und berücksichtigt die Beschäftigungswirkung einschließlich des eigenen Arbeitsplatzes. Ein brauchbarer Geschäftsplan erklärt Angebot, Preise, Kunden, Wettbewerb, Räume oder Remote-Struktur, Genehmigungen, Ausstattung, Betriebskapital, Steuern, Sozialversicherung und realistischen Cashflow. Angebote, Finanznachweise und Bewertungen von Berufsverbänden können helfen.

    Persönlicher Antrag beim Konsulat

    Der Antragsteller reicht EX-07 persönlich beim spanischen Konsulat seines Wohnsitzes ein. Das offizielle Verfahren nennt drei Monate Entscheidungsfrist und nach Bewilligung einen Monat für den Visumantrag. Pass, Strafregister, Gesundheitszeugnis, Übersetzungen, Apostille oder Legalisation und lokale Konsulatsliste sollten früh koordiniert werden.

    Nach Einreise beginnen die Geschäftspflichten

    Nach Abholung des Visums erfolgt die Einreise innerhalb der Gültigkeit und anschließend die fristgerechte Anmeldung und Beitragszahlung zur spanischen Sozialversicherung. Die TIE ist binnen eines Monats nach Sozialversicherungsanmeldung zu beantragen. Das Merkblatt beschreibt die erste Erlaubnis als einjährig und regional sowie sektoral begrenzt; sie erlaubt nicht automatisch jedes Geschäft überall.

    Offizielle Quellen

    Anforderungen und Gebühren können sich ändern. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde.

    Spanien mit Österreich vergleichen?

    Move to Austria berät ausschließlich zur Übersiedlung nach Österreich. Wenn Österreich ebenfalls auf Ihrer Liste steht, buchen Sie für 99 € eine 60-minütige Österreich-Erstanalyse mit Dokumentenprüfung und Aktionsplan.

    Verwandte Artikel