Intensiv-, Anästhesie- und OP-Pflege in Österreich
Verfasst von
Azra Mehanic
Founder, Move to Austria
Geprüft von
Azra Mehanic
Editorial and source review · 13. August 2026
DGKP-Berechtigung, Pflichtspezialisierung, ausländische Anerkennung und Arbeitgeberauflagen.
Zuerst allgemeine DGKP-Berechtigung
Eine ausländische Intensiv-, Anästhesie- oder OP-Pflegekraft braucht zuerst die österreichische Berechtigung für allgemeine DGKP durch Anerkennung oder Nostrifizierung und Registereintrag. Der ausländische Spezialtitel ersetzt die allgemeine Pflegeentscheidung nicht. Aufenthalt und Jobangebot bleiben eigene Voraussetzungen.
Österreich reglementiert Pflege-Spezialisierungen
Gesetzliche Spezialisierungen umfassen Intensivpflege, Anästhesiepflege, OP-Pflege, Kinder- und Kinderintensivpflege, psychiatrische Pflege, Nierenersatztherapie und Krankenhaushygiene. Laut Gesundheitsportal ist die entsprechende Spezialisierung verpflichtend, wenn DGKP in einem Spezialbereich tätig sind.
Ausländische Spezialisierung braucht eigene Prüfung
Voraussetzung für ihre Anerkennung ist eine bestehende österreichische Berufsberechtigung in allgemeiner Pflege. Bereiten Sie Spezialdiplom, Lehrplan, Theorie- und Praxisstunden, klinische Einsätze und Berufsnachweise nach aktueller Ministeriumscheckliste vor. Intensiverfahrung allein ist nicht automatisch die österreichische Spezialqualifikation.
Arbeitgeber kann späteren Abschluss unterstützen
Organisationen können eine Frist festlegen, in der angestellte DGKP die Spezialisierung nachholen. Fragen Sie, ob die Stelle Kandidaten in Ausbildung akzeptiert, wer Gebühren zahlt, wie Lern- und Praxiszeit geplant wird, welche Rückzahlung gilt und welche Aufgaben vorher erlaubt sind. Alle Bedingungen gehören in den Vertrag.
Mit zwei getrennten Akten bewerben
Führen Sie eine Akte für allgemeine DGKP-Anerkennung und Register und eine zweite für Spezialausbildung und Erfahrung. Stellen Sie beides Arbeitgebern ehrlich dar und nutzen Sie den geschützten Spezialtitel nicht vor Berechtigung. Unser Check ordnet Lücken und Reihenfolge; Ministerium, Berufsbehörde und Arbeitgeber entscheiden jeweils selbst.
Hilfreiche Ressourcen
Offizielle Quellen
Anforderungen und Gebühren können sich ändern. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde.