Move to Austria

    Wegweiser zur Beschäftigung

    Arbeiten in Österreich

    Stellenangebot, Aufenthalts- und Arbeitsrecht sowie die Zulassung für einen reglementierten Beruf sind drei verschiedene Dinge. Prüfen Sie alle drei vor Umzug oder Vertragsabschluss.

    Menschen bei der Zusammenarbeit

    Welche Arbeitsrechtsfrage betrifft Sie?

    Beginnen Sie mit Staatsangehörigkeit und bestehendem Aufenthaltstitel. Danach prüfen Sie Beruf und Arbeitgeber anhand der passenden Regeln.

    EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige

    Für eine Beschäftigung benötigen Sie grundsätzlich keine österreichische Arbeitsbewilligung. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten gelten gesonderte Aufenthaltsformalitäten. Ein reglementierter Beruf wie Pflege kann dennoch vor der Ausübung Anerkennung erfordern.

    Offizielle Anforderungen

    Drittstaatsangehörige mit Stellenangebot

    Rot-Weiß-Rot-Karte oder Blaue Karte EU können infrage kommen, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen. Stelle, Qualifikation, Entgelt und Nachweise müssen zum Weg passen. Die Rot-Weiß-Rot-Karte berechtigt grundsätzlich zur Arbeit beim im Antrag genannten Arbeitgeber; ein Angebot allein ist keine Arbeitsberechtigung.

    Offizielle Anforderungen

    Bereits mit österreichischem Aufenthaltstitel

    Prüfen Sie vor Annahme oder Wechsel einer Stelle die Arbeitsrechte Ihres konkreten Aufenthaltstitels. Manche Titel sind an einen Arbeitgeber gebunden, andere erlauben breiteren Arbeitsmarktzugang. Übertragen Sie nicht die Rechte eines anderen Titels auf Ihren.

    Offizielle Anforderungen
    Für Drittstaatsangehörige sind Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU nicht austauschbar. Die Blaue Karte hat eigene Vorgaben für Qualifikation, Angebot und Gehalt sowie kein Punktesystem. Prüfen Sie die aktuellen offiziellen Kriterien. Regeln zur Blauen Karte EU

    Angebot vor dem Antrag prüfen

    Ein tragfähiger Antrag braucht ein echtes, schlüssiges Angebot, nicht nur ein Versprechen von Vermittlern oder ein Schlagzeilen-Gehalt.

    1. 01

      Tatsächlicher Arbeitgeber und Tätigkeit

      Fragen Sie nach rechtlichem Namen des Arbeitgebers, Arbeitsort, Aufgaben und geplantem Beginn. Das Angebot sollte die Tätigkeit beschreiben, die im Aufenthaltsverfahren angegeben wird.

    2. 02

      Entgelt und Kollektivvertrag

      Vergleichen Sie Grundentgelt, Sonderzahlungen, Zulagen und den anwendbaren Kollektivvertrag. Gehaltsvorgaben des Aufenthaltstitels und arbeitsrechtliche Mindeststandards sind getrennt zu prüfen; eine Netto-Schätzung genügt nicht.

    3. 03

      Arbeitszeit und Vertragsbedingungen

      Prüfen Sie Wochenarbeitszeit, Arbeitsort, Urlaub, Kündigungsfrist und Probezeit. Bitten Sie um schriftliche Bedingungen, damit Sie das Angebot mit den Anforderungen des Aufenthaltstitels vergleichen können.

    4. 04

      Berufszulassung

      Bei einem reglementierten Beruf klären Sie die zuständige Anerkennungs- oder Registrierungsstelle. Vertrag oder Aufenthaltstitel ersetzen nicht die Berechtigung zur Ausübung von Pflege oder anderen reglementierten Berufen.

    Wählen Sie Ihren nächsten Schritt

    Nutzen Sie das passende Werkzeug oder den Leitfaden für Ihre aktuelle Frage.

    Offizielle Informationen geprüft im September 2026. Diese Seite bietet allgemeine Hinweise; über Aufenthalt und Berufsberechtigung entscheiden die zuständigen Behörden.