Das sind verschiedene reglementierte Berufe. Über die Einstufung eines ausländischen Abschlusses entscheidet die österreichische Behörde, nicht ein Arbeitgeber oder eine Website.
DGKP
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege
Für Pflegefachkräfte, die als DGKP arbeiten möchten. Je nach Ausbildung ist eine Anerkennung oder Nostrifikation nötig. Für die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister ist Deutsch auf B2-Niveau erforderlich.
Pflegefachassistenz ist ein eigener reglementierter Beruf mit größerem Aufgabenbereich als PA. Ein ausländischer Pflegeabschluss verleiht nicht automatisch den PFA-Titel; die zuständige Stelle prüft den passenden Weg.
Pflegeassistenz ist ebenfalls ein reglementierter Pflegeberuf und nicht mit einer allgemeinen Betreuungstätigkeit gleichzusetzen. Prüfen Sie vor einer Bewerbung den offiziellen Qualifikationsweg.
DGKP, PFA und PA haben unterschiedliche Aufgaben und Voraussetzungen. Beginnen Sie mit dem gewünschten Beruf, nicht mit einer Stellenbezeichnung.
02
Qualifikationsverfahren klären
Ausbildungen aus EU/EWR/Schweiz fallen grundsätzlich unter die Anerkennung. Bei Drittstaatenabschlüssen ist grundsätzlich die Nostrifikation relevant; eine entsprechende Berufsberechtigung und drei Jahre rechtmäßige einschlägige Praxis in EU/EWR/Schweiz können den Weg ändern. Nutzen Sie den offiziellen Wegweiser.
03
Deutsch und Registrierung planen
Prüfen Sie den Sprachnachweis für Ihren Beruf. Für DGKP verlangt das Berufsregister Deutsch B2. Vor der Berufsausübung ist die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister erforderlich.
04
Aufenthalt und Beschäftigung prüfen
Berufsberechtigung und Einwanderungsrecht sind getrennte Fragen. Wenn Sie nicht aus EU/EWR/Schweiz kommen, prüfen Sie den zu Ihrer Staatsangehörigkeit, Stelle und Situation passenden Aufenthalts- und Arbeitsweg. Ein Stellenangebot allein ist keine Pflegeberufsberechtigung.
Offizielle Vorgaben geprüft im September 2026. Diese Seite bietet allgemeine Informationen und entscheidet nicht über Ihre Berufsberechtigung oder Ihren Aufenthalt.