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    Hochqualifizierten-Visum Spanien
    Einwanderung15. August 2026Aktualisiert: 15. August 202612 min Lesezeit

    Hochqualifizierten-Visum Spanien

    Verfasst von

    Azra Mehanic

    Founder, Move to Austria

    Geprüft von

    Azra Mehanic

    Editorial and source review · 15. August 2026

    Verstehen Sie Spaniens nationale Hochqualifizierten-Erlaubnis, Arbeitgeberantrag und Gehaltsschwelle 2026.

    Spanien hat zwei Hochqualifizierten-Varianten

    Das Gesetz 14/2013 sieht eine Erlaubnis für Hochqualifizierte mit der Variante Blaue Karte EU und einer nationalen Variante vor. Beide erlauben Drittstaatsangehörigen Aufenthalt und Arbeit, unterscheiden sich aber bei Qualifikation und Mobilitätsrahmen. Das Unternehmen sollte die beantragte Variante klar bezeichnen; Blaue Karte und Hochqualifizierten-Visum sind nicht einfach dasselbe.

    Der nationale Weg akzeptiert Abschluss oder Erfahrung

    Für die nationale Variante nennt das Merkblatt einen Hochschulabschluss auf mindestens dem einschlägigen spanischen Rahmen-Niveau oder Kenntnisse und Kompetenzen, die durch mindestens drei Jahre gleichwertige Berufserfahrung gestützt werden. Die Nachweise müssen zur geplanten Tätigkeit passen; bei reglementierten Berufen bleibt die erforderliche Anerkennung oder Homologation notwendig.

    Die nationale Gehaltsschwelle 2026 ist eindeutig

    Die Mitteilung des Ministeriums vom Juni 2026 nennt für die nationale Hochqualifizierten-Erlaubnis eine einheitliche Bruttojahresschwelle von 41.356,36 € und ausdrücklich keinen reduzierten Betrag. Diese Zahl ist eine aktuelle Momentaufnahme: Die zugrunde liegende Lohnstatistik kann aktualisiert werden, daher sollte der Arbeitgeber die gültige Mitteilung unmittelbar vor Einreichung prüfen.

    Antrag bei der strategischen Einheit

    Das Unternehmen oder die berechtigte ausländische Fachkraft reicht elektronisch bei der UGE mit dem Mobilitätsformular ein. Die Liste umfasst Pass, aktuellen Strafregisterauszug samt Erklärung, Krankenversicherung, Mittel, Abschluss oder Erfahrung, Arbeitsvertrag, Firmen- und Vertretungsnachweis sowie Gebühr. Die veröffentlichte Entscheidungsfrist beträgt bei vollständiger Akte zwanzig Tage.

    Stelle, Unternehmen und Route gemeinsam prüfen

    Ein hoch klingender Titel reicht nicht automatisch. Vergleichen Sie tatsächliche Aufgaben, Qualifikationsnachweis, Bruttojahresgehalt, Arbeitgeber und gewählte Variante. Klären Sie, wer einreicht, auf UGE-Anfragen reagiert und ob Berufsanerkennung abgeschlossen ist. Familien können nach Gesetz 14/2013 mitbeantragt werden, benötigen aber eigene Unterlagen nach aktuellen Regeln.

    Offizielle Quellen

    Anforderungen und Gebühren können sich ändern. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde.

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